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Die Volkskammer der DDR im Wandel
Die Volkskammer, das Parlament der DDR, war bis zum Mauerfall eine Institution ohne bedeutende Kompetenzen und ohne echte politische Einflussmöglichkeiten. Das änderte sich erst mit dem Rücktritt Erich Honeckers und dem nachfolgenden Austausch weiterer Funktionsträger. Die Volkskammer der DDR vollzog einen tief greifenden Wandel. 1990 formierte sich die erste demokratisch gewählte Volkskammer in der Geschichte der DDR.

„Über die Grundfragen der Staatspolitik“ entschied die Volkskammer, wie wortwörtlich in den Verfassungen von 1968 und 1974 festgeschrieben war (Artikel 48), weitgehend nicht. Die eigentliche Macht lag bei den Führungsorganen der SED. Die DDR war somit eine Parteidiktatur. Der Anspruch der Volkskammer aus den Anfangsjahren der DDR, eine dem Parlamentarismus überlegene Vertretungskörperschaft neuen Typs zu sein, spiegelte sich in der Realpolitik nicht wider. Im Tagesgeschäft entwickelte sich das „oberste Machtorgan“ der DDR zu einer Institution ohne bedeutende Kompetenzen und ohne echte politische Einflussmöglichkeiten.
Im Jahr 1968 wurde die „Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei“ (Artikel 1) in der Verfassung der DDR verankert. Die Souveränität des Volkes sollte auf der „Grundlage des demokratischen Zentralismus“ ein tragendes Prinzip des Staatsaufbaus sein (Art. 47). In der Realität entwickelte sich der Zentralismus zu Lasten der Demokratie.
Die Volkskammer 1989
Ihren tief greifendsten Wandel vollzog die Volkskammer im Herbst 1989 vor dem Hintergrund der Massendemonstrationen in der DDR.
Am 18. Oktober traten Erich Honecker, Günter Mittag sowie der ZK-Sekretär für Agitation und Propaganda Joachim Herrmann auf einer Tagung des Zentralkomitees der SED zurück. Sechs Tage später wurde Erich Honecker auf der 10. Tagung der 9. Volkskammer der DDR als Staatsratsvorsitzender und Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates der DDR einstimmig abberufen. Volkskammerpräsident Horst Sindermann würdigte zu diesem Zeitpunkt den Politiker noch mit den Worten:
"Wir lassen die menschliche Größe des Revolutionärs und die kommunistische Anständigkeit unseres Genossen Honecker nicht antasten. Wir wünschen Genossen Erich Honecker noch viel Gesundheit und betrachten ihn weiter als unseren Mitstreiter."
Erich Mielke war als Minister für Staatssicherheit der Hauptverantwortliche für den Ausbau des Überwachungssystems der SED. Er hielt auf der 11. Tagung seine erste Rede vor der Volkskammer überhaupt. Schon zu Beginn verunsichert, sprach er nach der Aufforderung eines Abgeordneten, nicht immer wieder das Wort "Genossen" zu gebrauchen, die oft zitierten Worte:
"Das ist doch eine formale Frage. Ich liebe, ich liebe doch alle, alle Menschen. Na ich liebe doch, ich setze mich doch dafür ein!" Mielke erntete für den Ausspruch und seine Stellungnahme lautes Gelächter der Abgeordneten.
Auf derselben Tagung stellte der Abgeordnete Richard Wilhelm den Antrag, dass die Volkskammer sich von der von ihr am 8. Juni 1989 verabschiedeten China-Resolution distanzieren solle. Während das Massaker auf dem Tiananmen-Platz (Platz des Himmlischen Friedens) in Peking weltweit mit Erschütterung aufgenommen und verurteilt worden war, hatte die DDR-Regierung im Juni 1989 ihre Solidarität mit der Volksrepublik China bekundet. Mit Beifall hatten sich auch die Volkskammerabgeordneten auf ihrer 9. Tagung solidarisch erklärt:
„Die Abgeordneten der Volkskammer stellen fest, dass in der gegenwärtigen Lage die von der Partei- und Staatsführung der Volksrepublik China beharrlich angestrebte politische Lösung innerer Probleme infolge der gewaltsamen, blutigen Ausschreitungen verfassungsfeindlicher Elemente verhindert worden ist. Infolgedessen sah sich die Volksmacht gezwungen, Ordnung und Sicherheit unter Einsatz bewaffneter Kräfte wiederherzustellen. Dabei sind bedauerlicherweise zahlreiche Verletzte und auch Tote zu beklagen.“
Die Volkskammer 1990
Im Frühjahr 1990 stand die Volkskammer der DDR ganz im Zeichen der anstehenden Parlamentswahlen. Die 9. Volkskammer beschloss am 20. Februar ein neues Wahlgesetz. Im neuen Parlament sollten statt 500 nur noch 400 Abgeordnete sitzen, die frei, allgemein, gleich, direkt und geheim gewählt werden sollen. Als Wahltermin wurde der 18. März 1990 festgesetzt.
24 Parteien, Bündnisse und Vereinigungen warben im Vorfeld der Wahlen um die Gunst der stimmberechtigten DDR-Bürger. Eine große Rolle spielten die Parteien aus der Bundesrepublik, die ihre jeweiligen Partnerparteien im Wahlkampf unterstützten. Das Ergebnis gestaltete sich dementsprechend. Bei den ersten, einzigen und auch letzen freien Volkskammerwahlen in der Geschichte der DDR siegte am 18. März 1990 mit rund 48 Prozent der Stimmen die „Allianz für Deutschland“, die sich aus der CDU, der Deutschen Sozialen Union (DSU) und dem Demokratischen Aufbruch (DA) zusammensetzte. Die SPD erhielt überraschend nur 21,9 Prozent der Stimmen, die PDS vereinigte 16,2 Prozent auf sich und der Bund Freier Demokraten (BFD) erzielte nur 5,3 Prozent. Das Bündnis 90, das sich aus den drei Bürgerrechtsbewegungen Demokratie Jetzt (DJ), Neues Forum (NF) und Initiative für Frieden und Menschenrechte (IFM) zusammensetzte, musste ohne Westpartner auskommen und erhielt nur einen Stimmanteil von 2,9 Prozent. Mit einer Stimmabgabe von rund 94 Prozent der wahlberechtigten Bürger erzielte diese Volkskammerwahl die höchste Wahlbeteiligung in der deutschen Geschichte.
Die Volksvertretung der DDR erhielt mit dem 18. März zum ersten Mal eine demokratische Legitimation. In den wenigen Monaten ihres Bestehens, entschieden die Abgeordneten der Volkskammer nun tatsächlich „über die Grundfragen der Staatspolitik“ – und zwar im vollen Lichte der Öffentlichkeit: Alle Sitzungen der nunmehr 10. Volkskammer wurden im DDR-Fernsehen direkt übertragen.
Die Konstituierung der 10. Volkskammer der DDR
Die konstituierende Sitzung der 10. Volkskammer der DDR fand am 5. April 1990 statt. Alterspräsident Lothar Piche begrüßte die Abgeordneten und eröffnete die Tagung mit den Worten:
„Über die Bedeutung dieses historischen Ereignisses sind wir uns alle bewusst. In dieser Stunde schauen nicht nur die Menschen unseres Landes auf uns, sondern auch unsere Nachbarvölker und die gesamte Welt. 40 Jahre eines schweren Weges gehen in diesem Augenblick zu Ende.“
Nach der Feststellung der Gültigkeit der Wahl vom 18. März stand die Stimmabgabe für den Präsidenten der Volkskammer auf der Tagesordnung. Da mit Einfügung des Artikels 75a in die Verfassung der DDR die Befugnisse des ehemaligen Staatsrates auf das Volkskammerpräsidium übergegangen waren, wurde der neue Präsident formal letztes Staatsoberhaupt der DDR. In einer Stichwahl mit Reinhard Höppner (SPD) wählten die Abgeordneten Sabine Bergmann-Pohl (CDU) zur Volkskammerpräsidentin. Lothar de Maizière wurde in der gleichen Sitzung mit der Regierungsbildung beauftragt.

Fraktionen und Tagungen der 10. Volkskammer der DDR
Die 10. Volkskammer der DDR setzte sich aus den Fraktionen CDU/Demokratischer Aufbruch (DA), SPD, PDS, der Fraktion „Die Liberalen“, der Fraktion aus der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands (DBD) und dem Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD), der DSU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Grüne zusammen.
Die Abgeordneten tagten zunächst im Palast der Republik. Nachdem das Gebäude wegen Asbestverseuchung geschlossen werden musste, fanden die 36. und 37. Tagung im Haus der Parlamentarier statt. Die letzte Sitzung der Volkskammer verlegte man ins Staatsratsgebäude.
In der 10. Volkskammer saßen 409 Abgeordnete. Nur drei Prozent dieser Parlamentarier hatten auch schon der 9. Volkskammer angehört. Der Frauenanteil betrug rund 20 Prozent.
Die 409 Abgeordneten der Volkskammer hatten ein enormes Arbeitspensum zu bewältigen. 38 Mal tagte die 10. Volkskammer der DDR in ihrer nur sechsmonatigen Legislaturperiode. Manchmal dauerten die Tagungen bis tief in die Nacht. Die längste Sitzung war die 37. Volkskammertagung: Sie begann um 7.10 Uhr und endete um 23.30 Uhr, dauerte also ganze 16 Stunden und 20 Minuten. Aus der Vielzahl der Volkskammertagungen, der 164 Gesetzte und 93 Beschlüsse, die in dieser Legislaturperiode verabschiedet wurden, soll an dieser Stelle ein kleiner Ausschnitt dargestellt werden.
Die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion
Die 8. Tagung der Volkskammer am 21. Mai 1990 war eine Sondertagung über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der DDR und der BRD. Am 18. Mai war der Staatsvertrag von Bundesfinanzminister Theodor Waigel und dem DDR-Finanzminister Walter Romberg in Bonn unterzeichnet worden. In der Volkskammertagung übernahmen DDR-Finanzminister Walter Romberg und der Parlamentarische Staatssekretär Günther Krause die Begründung des als Gesetzentwurf eingebrachten Staatsvertrags.
Nach einer langen Debatte wurde der Gesetzentwurf zunächst in die Ausschüsse verwiesen. Genau einen Monat später, am 21. Juni, verabschiedeten der Deutsche Bundestag in Bonn und die DDR-Volkskammer gleichzeitig mit Zwei-Drittel-Mehrheit den Staatsvertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zum 1. Juli 1990. Beide Parlamente stimmten auch über eine Erklärung zur polnischen Westgrenze ab, derzufolge das vereinte Deutschland mit Polen einen völkerrechtlichen Vertrag zur endgültigen Bestätigung der Oder-Neiße-Grenzen schließen sollte.
Das Ländereinführungsgesetz
Einen Tag später, am 22. Juni, fand die erste Lesung des Ländereinführungsgesetzes in der Volkskammer statt. Einen Monat darauf, am 22. Juli, stimmten die Abgeordneten schließlich über das Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der DDR mit Wirkung zum 14. Oktober 1990 ab. Das Gesetz wurde mit Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen. Dadurch konnte die zentralistisch aufgebaute DDR in einen föderativen Staat mit fünf neuen Ländern umgebildet werden.
Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland
In der Volkskammer war derweil der Beitrittstermin zur Bundesrepublik Inhalt langwieriger Debatten. Die 28. Volkskammertagung wurde als historische Sondertagung zum Einigungsvertrag angekündigt.
In der Sitzung am 8. August gab der Ausschuss Deutsche Einheit eine Empfehlung zum Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetztes der BRD gemäß Artikel 23 ab und nannte als mögliches Zeitfenster einen Termin zwischen dem 15. September und 14. Oktober 1990.
In einer langen Debatte wurden Anträge für einen sofortigen Betritt und für einen Beitritt zum 15. September abgelehnt.
Die Abgeordneten stimmten schließlich dem CDU/DA-Antrag zu, die Wahlen zum gesamtdeutschen Parlament in Verbindung mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 14. Oktober 1990 durchzuführen.
Nach einem Sitzungsmarathon fand in der Nacht zum 9. August der Entwurf zum Vertrag über gesamtdeutsche Wahlen jedoch nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Erst am 22. August wurde das Wahlgesetz angenommen.
Vor dem Hintergrund der Regierungskrise verkündete Sabine Bergmann-Pohl in derselben Sitzung am 22. August den Rücktritt von neun Ministern. Lothar de Maizière machte von seinem Recht gebrauch, für den Abend eine Sondersitzung einzuberufen, in der der Fahrplan zur Herstellung der Deutschen Einheit festgelegt werden sollte.
Auf dieser Sondersitzung, der 30. Volkskammertagung, die um 21 Uhr begann und erst in den Morgenstunden endete, wurde in einer langwierigen und schwierigen Debatte der endgültige Beitrittstermin verhandelt.
Der Antrag der DSU-Fraktion, einen Beitritt zur Bundesrepublik zum 22. August herbeizuführen, wurde in Tagesordnungspunkt eins abgelehnt.
Lothar de Maizière appellierte nun an die Abgeordneten, den Beitrittstermin in der laufenden Sitzung zu entscheiden und den Erwartungen der Bürger gerecht zu werden.
In Tagesordnungspunkt zwei der Sondersitzung stand der CDU/DA-Antrag zur Abstimmung, der einen Beitritt zum 14. Oktober beinhaltete. Dieser wurde in den frühen Morgenstunden des 23. Augusts durch einen Abänderungsantrag der Fraktionen CDU/DA, DSU, F.D.P. und SPD schließlich auf den Beitrittstermin 3. Oktober gebracht.
Die letzte reguläre Sitzung der 10. Volkskammer der DDR
Die 37. Volkskammertagung am 28. September war die letzte reguläre Sitzung des Parlaments, mit über 16 Stunden Dauer die längste Tagung in der Legislaturperiode und sicherlich eine der spektakulärsten Sitzungen. In der Tagung entbrannte eine emotionale Debatte darüber, ob die Namen von Abgeordneten, die als informelle Mitarbeiter für die Staatssicherheit tätig gewesen waren, öffentlich genannt werden sollten oder nicht.
Zu Beginn der Sitzung wurde Joachim Gauck zum Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Verwahrung der Akten und Dateien des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) bzw. des Amtes für Nationale Sicherheit (AfNS) ernannt. Als Tagesordnungspunkt vier stand der Abschlussbericht des zeitweiligen Prüfungsausschusses zur früheren Mitarbeit von Abgeordneten für das ehemalige MfS bzw. AfNS auf der Tagesordnung. Wie Berichterstatter Peter Hildebrand erläuterte, waren für 15 Abgeordnete und Minister Empfehlungen zur sofortigen Amtsniederlegung ausgesprochen worden. Nach dem Bericht folgte eine emotionsgeladene Diskussion, um die namentliche Nennung der Abgeordneten. Sabine Bergmann-Pohl erklärte sich aus Gewissensgründen außerstande, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Nach langen Verhandlungen wurde trotzdem beschlossen, die Personen zu benennen.
Nach einem neuen verzögernden Antrag, den getroffenen Beschluss zunächst vom Verfassungsausschuss prüfen zu lassen, ließ die Abgeordnete Christine Grabe von den Grünen ihren Emotionen freien Lauf:
„Ich weiß nicht, nehmen Sie sich eigentlich ernst oder nicht? Ich verstehe die Abgeordneten in diesem Hause nicht. Ich finde es unerträglich. Es ist ein erbärmliches Spiel. Ich weiß nicht, wie Sie das das den Leuten in diesem Lande erklären wollen. [Applaus]. (…). Es ist unglaublich! Diese Volkskammer diffamiert sich selber.“
38. und letzte Tagung der Volkskammer der DDR
Die 38. und letzte Tagung der Volkskammer der DDR fand am 2. Oktober als Festsitzung im Staatsratsgebäude statt. Nach zahlreichen Reden oblag es der Volkskammerpräsidentin Sabine Bergmann-Pohl zum Ende der Tagung die Schlussworte zu sprechen:
„Zum letzten Mal kommen wir heute als Abgeordnete des ersten frei gewählten Parlaments in der Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik zusammen. Unser Abschied in dieser Stunde ist so ungewöhnlich wie unser Auftrag, der uns vor sieben Monaten von den Wählerinnen und Wählern auf den Weg gegeben wurde. Er bestand darin, alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wir heute die Arbeit beenden können. Wann war eine demokratische Volksvertretung jemals in der Geschichte mit einer solchen Aufgabe beauftragt worden? Mit dem morgigen Tag können wir sagen: Wir haben unseren Auftrag erfüllt, die Einheit Deutschlands in freier Selbstbestimmung zu vollenden.“

144 der 409 Volkskammer-Abgeordneten wurden mit Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes in den ersten gesamtdeutschen Bundestag entsendet, der am 4. Oktober 1990 erstmal tagte.
Am 2. Dezember fanden die ersten gesamtdeutschen Bundestagswahlen seit 1932 statt.
Literatur
Backes, Uwe; Jesse, Eckhard: Historischer Überblick. In: Bundeszentrale für politische Bildung: Informationen zur politischen Bildung 207, Parteiendemokratie. www.bpb.de (06.10.2008)
Hausmann, Christopher: Biographisches Handbuch der 10. Volkskammer der DDR (1990), Köln, Weimar, Wien 2000.
Hintergrund: Volkskammerwahl 1990, Spiegel Online 17.03.2000. www.spiegel.de (08.03.2009)
Patzelt, Werner J.; Schirmer, Roland (Hg.): Die Volkskammer der DDR. Sozialistischer Parlamentarismus in Theorie und Praxis, Wiesbaden 2002.
Sorgenicht, Klaus; Weichelt, Wolfgang; Riemann, Tord; Semler, Hans-Joachim (Hg.): Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Dokumente, Kommentar, Berlin 1969.
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974, Berlin 1974.
Weber, Hermann: Die DDR 1945-1990, (Oldenbourg-Grundriss der Geschichte; Bd. 20), München 1993.
Zimmerling, Zeno; Zimmerling, Sabine: Neue Chronik der DDR, Folge 4-8, Berlin 1990/91.
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